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   BVerwG, 15.08.2017 - 4 B 38.17   

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https://dejure.org/2017,32174
BVerwG, 15.08.2017 - 4 B 38.17 (https://dejure.org/2017,32174)
BVerwG, Entscheidung vom 15.08.2017 - 4 B 38.17 (https://dejure.org/2017,32174)
BVerwG, Entscheidung vom 15. August 2017 - 4 B 38.17 (https://dejure.org/2017,32174)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 60 Abs 1 VwGO, § 133 Abs 2 S 1 VwGO
    Wiedereinsetzung; Verschulden bei unrichtiger Fristberechnung durch Rechtsunkundigen

  • Wolters Kluwer

    Unverschuldetes Hindernis als Ursache für die Versäumung der Rechtsmittelfrist

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung; Verschulden bei unrichtiger Fristberechnung durch Rechtsunkundigen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unverschuldetes Hindernis als Ursache für die Versäumung der Rechtsmittelfrist

  • rechtsportal.de

    VwGO § 60 Abs. 1 ; VwGO § 133 Abs. 2 S. 1
    Unverschuldetes Hindernis als Ursache für die Versäumung der Rechtsmittelfrist

  • datenbank.nwb.de

    Wiedereinsetzung; Verschulden bei unrichtiger Fristberechnung durch Rechtsunkundigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Wiedereinsetzung nach § 60 VwGO - verschuldetes Versäumnis bei Rechtsirrtum über Fristbeginn

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 09.01.1970 - IV B 71.69

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Nicht rechtzeitige

    Auszug aus BVerwG, 15.08.2017 - 4 B 38.17
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass mangelnde Rechtskenntnis eine Fristversäumnis in aller Regel nicht entschuldigen kann (BVerwG, Beschluss vom 9. Januar 1970 - 4 B 71.69 - Buchholz 310 § 60 Nr. 58).

    Gleiches gilt für die Frage, wann eine Rechtsmittelfrist zu laufen beginnt (BVerwG, Beschluss vom 9. Januar 1970 a.a.O. S. 36).

  • BVerwG, 14.09.1998 - 8 B 154.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Prüfung der Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung in

    Auszug aus BVerwG, 15.08.2017 - 4 B 38.17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts setzt eine Wiedereinsetzung voraus, dass das unverschuldete Hindernis notwendigerweise zur Versäumung der Frist geführt hat, für die Versäumung also die eigentliche Ursache war (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 1980 - 8 C 19.79 - Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 52 S. 16 und Beschluss vom 14. September 1998 - 8 B 154.98 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 218 S. 45).
  • BVerwG, 26.02.2004 - 6 B 55.03

    Verschulden etwaiger Hilfspersonen als Grund für die Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerwG, 15.08.2017 - 4 B 38.17
    Dieses Hindernis ist unverschuldet, weil der Kläger mit dem Fehler seiner ansonsten zuverlässig arbeitenden Büroangestellten nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Februar 2004 - 6 B 55.03 - Buchholz 448.6 § 10 KDVG Nr. 1 S. 2).
  • BVerwG, 20.02.1980 - 8 C 19.79

    Heilung von Vertretungsmängeln - Verwaltungsgerichtliches Verfahren - Genehmigung

    Auszug aus BVerwG, 15.08.2017 - 4 B 38.17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts setzt eine Wiedereinsetzung voraus, dass das unverschuldete Hindernis notwendigerweise zur Versäumung der Frist geführt hat, für die Versäumung also die eigentliche Ursache war (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 1980 - 8 C 19.79 - Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 52 S. 16 und Beschluss vom 14. September 1998 - 8 B 154.98 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 218 S. 45).
  • BVerwG, 21.01.2022 - 6 B 1.22

    Antrag auf Wiedereinsetzung in die Frist zur Begründung der Beschwerde; Klage

    In der Rechtsprechung ist jedoch anerkannt, dass mangelnde Rechtskenntnis eine Fristversäumnis in aller Regel nicht entschuldigen kann (BVerwG, Beschlüsse vom 9. Januar 1970 - 4 B 71.69 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 58, vom 15. August 2017 - 4 B 38.17 - juris Rn. 6 und vom 7. Oktober 2009 - 9 B 83.09 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 266); das gilt erst recht bei prozessbevollmächtigten Rechtsanwälten.
  • VGH Bayern, 05.04.2022 - 19 C 22.457

    Erfolglose "Untätigkeitsbeschwerde" hinsichtlich der Entscheidung über einen

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass mangelnde Rechtskenntnis eine Fristversäumnis in aller Regel nicht entschuldigen kann (BVerwG, B.v. 15.8.2017 - 4 B 38.17 - BeckRS 2017, 123291 Rn. 6, beck-online).
  • VG Berlin, 17.01.2023 - 12 K 143.20
    Eine mangelnde Rechtskenntnis vermag die Fristversäumnis grundsätzlich nicht zu entschuldigen (st. Rspr. u.a. BVerwG (4. Senat), Beschluss vom 15. August 2017 - 4 B 38.17 -, juris Rn. 5 ff. m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 01.09.2022 - 5 Bf 103/22

    Beihilfe für eine Implantatbehandlung; Fristversäumnis bei mehrschrittiger

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass mangelnde Rechtskenntnis eine Fristversäumnis in aller Regel nicht entschuldigen kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.8.2017, 4 B 38/17, juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 27.04.2023 - 19 ZB 23.479

    Erfolgloser Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass mangelnde Rechtskenntnis - sogar bei Rechtsunkundigen - eine Fristversäumnis in aller Regel nicht entschuldigen kann (vgl. BVerwG, B.v. 15.8.2017 - 4 B 38.17 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 06.03.2018 - 8 C 18.245

    Beschwerde gegen Anordnung der Vollstreckung aus einem

    Mangelnde Rechtskenntnis entschuldigt ein Fristversäumnis in aller Regel nicht (BVerwG, B.v. 15.8.2017 - 4 B 38.17 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VG München, 09.08.2018 - M 10 K 16.3952

    Auch bei langer Verfahrensdauer keine Nachforschungspflicht der Behörde, ob ein

    Mangelnde Rechtskenntnis vermag eine Fristversäumnis grundsätzlich nicht zu entschuldigen; eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 60 Abs. 1 VwGO) wegen unverschuldeter Fristversäumnis kommt nicht in Betracht (BVerwG, B.v. 15.08.2017 - 4 B 38.17 - juris).
  • VG Würzburg, 17.07.2023 - W 8 K 23.242

    Erfolglose Klage gegen Grundsteuerbescheide wegen Verfristung

    Da mangelnde Rechtskenntnis und Rechtsirrtum eine Fristversäumnis nicht entschuldigen (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 15.8.2017 - 4 B 38.17 -, juris; BayVGH, B.v. 26.6.2020 - 12 ZB 20.978 - juris), war das Versäumen der Klagefrist nicht unverschuldet i. S. d. § 60 Abs. 1 VwGO.
  • VG München, 27.07.2022 - M 8 SN 22.767

    Nachbareilantrag, Baugenehmigung für den Neubau eines Einfamilienhauses mit

    Dabei entschuldigt mangelnde Rechtskenntnis eine Fristversäumnis nicht (vgl. BVerwG, B. v. 15.8.2017 - 4 B 38.17 - juris Rn. 6; B.v. 7.10.2009 - 9 B 83/09 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 26.6.2020 - 12 ZB 20.978 - juris; VG Köln, U. v.17.3.2021 - 26 K 3000/19 - juris Rn. 51).
  • VG München, 09.10.2018 - M 10 K 18.3371

    Unzulässige Klage wegen Bestandskraft eines Haftungsbescheids

    Mangelnde Rechtskenntnis vermag eine Fristversäumnis grundsätzlich nicht zu entschuldigen; eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 60 Abs. 1 VwGO) wegen unverschuldeter Fristversäumnis kommt nicht in Betracht (BVerwG, B.v. 15.08.2017 - 4 B 38.17 - juris).
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